© Björn Gruner 2023
Naturfreund ist derjenige,
der sich mit allem, was in
der Natur lebt, innerlich
verbunden weiß, an dem
Schicksal der Geschöpfe
teilnimmt, ihnen, soviel er
kann, aus Leid und Not hilft,
und es nach Möglichkeit
vermeidet, Leben zu
schädigen oder zu
vernichten.
Albert Schweitzer
Exotenauffangstation Zollernalb
Die Exotenauffangstation Zollernalb ist amtlich vom Amt für
Veterinärwesen / Verbraucherschutz des Landratsamtes
Zollernalbkreis abgenommen worden und untersteht den
regelmäßigen Überprüfungen durch das Veterinäramt, Bereich
Tierschutz. Sie ist ein Bereich des Wildlife Service Zollernalb.
Betreuung
Alle Tiere werden nach Richtlinien des Tierschutzes und Vorgaben
der Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. sowie des
Bundesverbands für fachgerechten Natur-, Tier- und Artenschutz
e.V. gehalten. Bei Bedarf finden tierärztliche Untersuchungen der
Tiere statt. Der Sachkundenachweis für Terraristik durch den BNA
liegt vor, Ergänzungsschulungen finden regelmässig statt.
Gesetzliche Regelungen
Bei den meisten Tieren handelt sich sich um geschützte oder streng
geschützte Arten. Das bedeutet, daß sämtliche Tiere, die
aufgefunden wurden, nur nach eindeutiger Identifikation und bei
Vorliegen aller amtlich erforderlicher Papiere (z.B.
Kaufbescheinigung, CITES Bescheinigung etc.) zurückgegeben
werden können. Bei glaubhaftem Verlust gesetzliche
vorgeschriebener Papiere kann eine Rückgabe nur nach
Rücksprache mit der zuständigen Artenschutzbehörde erfolgen. Bei
Tieren, die in offensichtlich schlechtem oder kranken Zustand zu
uns kommen, behalten wir uns eine amtliche Überprüfung der
Haltung vor. Eine Herausgabe kann in diesem Fall nur bei einem
vorliegenden und nachvollziehbaren/überprüfbaren
Behandlungsplan erfolgen. Die rechtlichen Vorgaben nach dem
Tierschutzgesetz sind zwingend einzuhalten. Die Abgabe von Tieren
bedingt eine entsprechende Sachkunde sowie des Nachweises der
artgerechten Haltung.