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Naturfreund ist derjenige, der sich mit allem, was in der Natur lebt, innerlich verbunden weiß, an dem Schicksal der Geschöpfe teilnimmt, ihnen, soviel er kann, aus Leid und Not hilft, und es nach Möglichkeit vermeidet, Leben zu schädigen oder zu vernichten. Albert Schweitzer 

Exotenauffangstation Zollernalb

Die Exotenauffangstation Zollernalb ist amtlich vom Amt für Veterinärwesen / Verbraucherschutz des Landratsamtes Zollernalbkreis abgenommen worden und untersteht den regelmäßigen Überprüfungen durch das Veterinäramt, Bereich Tierschutz. Sie ist ein Bereich des Wildlife Service Zollernalb.

Betreuung

Alle Tiere werden nach Richtlinien des Tierschutzes und Vorgaben der Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. sowie des Bundesverbands für fachgerechten Natur-, Tier- und Artenschutz e.V. gehalten. Bei Bedarf finden tierärztliche Untersuchungen der Tiere statt. Der Sachkundenachweis für Terraristik durch den BNA liegt vor, Ergänzungsschulungen finden regelmässig statt. Gesetzliche Regelungen Bei den meisten Tieren handelt sich sich um geschützte oder streng geschützte Arten. Das bedeutet, daß sämtliche Tiere, die aufgefunden wurden, nur nach eindeutiger Identifikation und bei Vorliegen aller amtlich erforderlicher Papiere (z.B. Kaufbescheinigung, CITES Bescheinigung etc.) zurückgegeben werden können. Bei glaubhaftem Verlust gesetzliche vorgeschriebener Papiere kann eine Rückgabe nur nach Rücksprache mit der zuständigen Artenschutzbehörde erfolgen. Bei Tieren, die in offensichtlich schlechtem oder kranken Zustand zu uns kommen, behalten wir uns eine amtliche Überprüfung der Haltung vor. Eine Herausgabe kann in diesem Fall nur bei einem vorliegenden und nachvollziehbaren/überprüfbaren Behandlungsplan erfolgen. Die rechtlichen Vorgaben nach dem Tierschutzgesetz sind zwingend einzuhalten. Die Abgabe von Tieren bedingt eine entsprechende Sachkunde sowie des Nachweises der artgerechten Haltung.
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